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INSELFAHRRÄDER - Momme von Holdt  .  04844-348  .  0171 3377536

April - Oktober
von 9 - 12:15 & 13:15 - 18 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen
November - März
nach telefonischer Absprache

Mietbedingungen

Mit der Anmietung von Fahrrädern und Zubehör akzeptieren Sie unsere Mietbedingungen. Bei Nichteinhaltung und entstandenen Schäden haftet der Mieter.

 
  1. Unsere Mietfahrräder dürfen nicht in Seewasser gefahren werden! Die Möglichkeit besteht bei Hochwasser, dass die Straße am Außendeich/Hafengelände überschwemmt wird. Der hohe Salzgehalt der Nordsee verursacht am Fahrrad erhebliche Schäden. 

  2. Auf Pellworm sind noch diverse fehlkonstruierte Fahrradständer vorhanden. Wir möchten, dass diese nicht benutzt werden. Bei Benutzung kann es dazu führen, dass sich die Felge (Vorderrad) verzieht. 

  3. Die Mietzeit endet am vereinbarten Abgabetag grundsätzlich 18:00 Uhr. Rückgabeort: Uthlandestr. 4. Bei in Anspruchnahme des Lieferservice sind Mieträder und Zubehör am vereinbarten Abholort und -tag bis spätestens 17:00 Uhr bereitzustellen. Bei Nichteinhaltung berechnen wir für eine Extrafahrt 15 Euro. 
     
  4. Bei Anmietung unserer Pedelec (E-Bike) ist eine Einweisung durch uns erforderlich. Bei Inanspruchnahme des Lieferservice erfolgt die Einweisung vor Auslieferung in der Uthlandestr. 4.

  5. Bei vorzeitiger Rückgabe berechnen wir 50% des Erstattungsbetrages. Mietzeit-Verlängerung wird als Neuanmietung behandelt.
     
  6. Grundsätzlich gilt bei unseren ausgeliehenen Mietobjekten: 
    - das Mietobjekt darf nicht von Dritten benutzt werden,
    - bei Touren auf das Festland bitten wir um Rücksprache,
    - gesetzliche Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten, dazu gehört, dass das Befahren von Deichen verboten ist.

  7. Obhutspflicht: Der Mieter hat die ihm anvertrauten Mietobjekte sorgsam und pfleglich zu behandeln, und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter haftet für über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschleiß und Unfallschäden in voller Höhe der Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert. Der Mieter hat die Möglichkeit eine Versicherung gegen Schäden am Mietobjekt während der Mietzeit abzuschließen. Bei Missachtung von Punkt 1 und 2 unserer Mietbedingungen oder mutwilliger Zerstörung unserer Mietobjekte entfällt der Versicherungsschutz.
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